Der Zoll und Postsendungen

Submitted by admin on Tue, 12/09/2008 - 17:30

Der Zoll überwacht die Einfuhr von Waren in die Bundesrepublik Deutschland. Auch Waren die auf dem Postweg verschickt werden unterliegen der Überwachung durch den Zoll. Grundsätzlich dürfen nur Waren eingeführt werden deren Verbreitung in Deutschland bzw. in der EU nicht gegen geltende Gesetze verstößt.

Der Begriff einer Postsendung (z.B. Brief, Päckchen, Paket) richtet sich ausschließlich nach den Postvorschriften. Ebenso bewertet auch die Zollverwaltung diese Sendungen.
Die in Briefen, Päckchen und Paketen beförderten Gegenstände sind Waren im zollrechtlichen Sinne, da es sich dabei um bewegliche Güter aller Art handelt. Alle Waren, die in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft verbracht oder aus diesem ausgeführt werden, unterliegen der zollamtlichen Überwachung.

Dies gilt auch für Postsendungen. Damit sind Waren aus Ländern, die nicht zum Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft gehören (Drittländer) bei einer Zollstelle zu gestellen, das bedeutet vorzuführen. Genauso sind die Zollvorschriften zu beachten, wenn Waren mit der Post in ein Drittland versandt werden.

Für die Ein- und Ausfuhr von Waren im Postverkehr existieren jedoch einige Sonderbestimmungen, die von den allgemeinen zollrechtlichen Regelungen abweichen und das Verfahren vereinfachen sollen.